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Finanzen und Recht

Die Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Eisenburger besteht seit März 2014. Die zunehmende Komplexität bei Finanz- und Rechtsthemen macht die Zusammenarbeit sinnvoll. Bei vielen Fachthemen hängen Finanz-Know-how und juristisches Know-how für ganzheitliche Lösungen untrennbar zusammen. Dazu gehören neben der Vertretung der Verbraucher bei unzulässigen Vertragsklauseln in Kredit- und Versicherungsverträgen insbesondere die Themen Nachfolgeplanung, Testamentsgestaltung sowie Vorsorgeverfügungen, wie Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.

Die Kanzlei Eisenburger berät und vertritt ihre Mandanten in allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Markus Eisenburger verfügt über 20 Jahre Berufserfahrung als Banksyndikus in großen Banken in ganz Deutschland. Seit 2013 ist er als selbständiger Rechtsanwalt in Olpe tätig. Seine Schwerpunkte liegen in den Fachbereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Erbrecht.

Wichtigstes Thema ist aktuell der Widerruf älterer Kreditverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen. In den mittlerweile mehr als 70 bearbeiteten Verfahren wurden für unsere Kunden in der Mehrzahl der Fälle überaus lohnende Vergleichslösungen durch die Kanzlei Eisenburger erreicht, ohne dass die Zusammenarbeit mit der Bank zwingend aufgegeben wurde. 

Ihre Ansprechpartner:

Ass. jur. Tobias Stamm (Jurist) Tel. 02761 836216 mail@stammfinanz.de
Rechtsanwalt Markus Eisenburger Tel. 02761 943624-1
ra@ra-eisenburger.de


Darlehensverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen

Gastbeitrag Rechtsanwalt Markus Eisenburger

Für welche Kreditverträge kann das in Betracht kommen? Für Kreditverträge, die 1. ab 2002 und 2. von Verbrauchern abgeschlossen wurden.  

Warum kann der Widerruf interessant sein? Weil die Zinsen seit 2002 immer nur gesunken sind. Der erfolgreiche Widerruf eines mit relativ hohem Zinssatz abgeschlossenen Vertrages führt zu einer Rückerstattung aller Zinsen gegen die Zahlung eines marktüblichen Zinsatzes an die Bank. In Abhängigkeit von Laufzeit und Höhe des Kredites können sich enorme Ersparnisse ergeben. In der Praxis kann es schnell um mehrere 10.000 EUR gehen.  

Wie sind die Erfolgsaussichten und wie reagieren die Banken auf Widerrufsbegehren? Als Faustregel kann gelten: Je älter der Vertrag, d. h. je näher an dem Jahr 2002, desto höher ist grundsätzlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Bank i. S. der Rechtsprechung Fehler gemacht hat. Die Banken reagieren sehr unterschiedlich. Begeistert sind sie nachvollziehbar nie. Aber es gelten nun einmal die Maßstäbe der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Einige Häuser weisen die Ansprüche in den allermeisten Fällen zurück, so dass letztlich eine Klage zur Durchsetzung der Ansprüche erhoben werden müsste. Mit den meisten Banken, vor allem mit den regionalen Instituten, aber auch mit Versicherern oder Bausparkassen als Kreditgeber, kann man über eine vergleichsweise Lösung reden, wenn man die Rechtsprechung kennt und gute Argumente liefern kann.  

Wie hoch sind die Kosten für die Rechsverfolgung? Durch die regelmäßig hohen Gegenstandswerte besteht im Klagefall auch ein hohes Kostenrisiko. Diesem Risiko kann durch eine Rechtsschutzversicherung begegnet werden. Zu beachten ist aber, dass die Versicherungen nicht immer eintreten. So ist regelmäßig das sog. Baurisiko ausgeschlossen: Wenn ein Darlehen zum Zwecke des Baues eines Hauses oder für den Kauf einer neu errichteten Immobilie aufgenommen wurde, zahlen die Versicherungen regelmäßig nicht. In meiner Praxis kläre ich genau über das Kostenrisiko auf und kann Ihr Kostenrisiko jedenfalls im außergerichtlichen Bereich eingrenzen.  

Wie geht es nach einem erfolgreichen Widerruf weiter? Wird der Widerruf akzeptiert oder zumindest ein Vergleich geschlossen, ist es denkbar, dass der Kredit zu günstigeren Konditionen fortgeführt wird. Manchmal ist die Geschäftsbeziehung aber auch beschädigt und man trennt sich durch eine Aufhebung des Vertrages. Dann ist es mit der rein anwaltlichen Dienstleistung nicht getan, dann geht es um eine Anschlussfinanzierung. Hier arbeite ich mit versierten und hochspezialisierten Kreditvermittlern zusammen, die die Gesamtsituation  der Kunden professionell aufnehmen und bewerten und auf diese Weise Vorschläge für eine optimale Weiterfinanzierung machen können. Auch in dieser Phase würden Sie also ganzheitlich weiter begleitet werden.  

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Prüfung der Verträge? Jetzt. Denn die Rechtsprechung muss nicht zwingend bleiben, wie sie ist.

Kündigung gut verzinster Bausparverträge durch die Bausparkassen

Gastbeitrag Rechtsanwalt Markus Eisenburger

Bausparkasse versuchen, gut verzinste Bausparkonten loszuwerden

In jüngster Zeit kündigen diverse Bausparkassen teilweise seit sehr langer Zeit bestehende Bausparverträge den Bausparern gegenüber. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass in diesen Verträgen vereinbarte Zinssätze geschuldet werden, die die Bausparkassen aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung am Markt nicht mehr erzielen. Dieser Belastung versuchen die Bausparkassen zu begegnen, indem sie die Verträge fristgemäß gemäß § 489 BGB kündigen. Die Wirksamkeit solcher Kündigungen ist im Einzelfall zu hinterfragen.

Vorgehensweise der Bausparkassen ist fragwürdig Inzwischen anerkannt ist, dass die Bausparkasse fristgemäß kündigen darf, wenn ein Vertrag voll bespart ist. Inzwischen urteilen Instanzgerichte  aber auch so, dass sich Bausparkassen schon 10 Jahre nach bloßer Zuteilungsreife durch fristgemäße Kündigung von ihrem Vertragspartner trennen können. Nach meiner Auffassung kann diese Argumentation vor den höchsten Gerichten keinen Bestand haben. Denn Voraussetzung für die Kündbarkeit eines Darlehens ist regelmäßig dessen vollständige Auszahlung, d. h. hier das Erreichen der Bausparsumme.

Offene Rechtsprechung, der Kündigung widersprechen Man wird beobachten müssen, wie sich die Rechtsprechung zu diesem Thema entwickelt. Allen Kündigungsempfängern sei aber empfohlen, die Kündigung an den genauen Gegebenheiten des eigenen Vertrages zu messen und ihr noch im Laufe der Kündigungsfrist ggf. vorsorglich zu widersprechen. Gerne berate ich Sie in Abstimmung mit PS Finanz bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen gegenüber der Bausparkasse.

Besteuerung von Fondsanlagen ab 01.01.2018

Mit dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung wurde im Juli ein neues System der Besteuerung von Fondsanlagen für Privatanleger beschlossen, das 2018 in Kraft tritt. Bislang werden Fondsanleger wie Direktanleger behandelt. Steuern fallen lediglich auf Ebene des Anlegers an, jedoch nicht auf Fondsebene. Zukünftig werden bestimmte Erträge bereits direkt beim Fonds besteuert, im Gegenzug wird es dafür allerdings Freistellungen bei der Abgeltungssteuer für Anleger geben.

Auch für die bislang unter Bestandsschutz stehenden Altanlagen (Fondsanteile, die bis Ende 2008 angeschafft wurden) ergeben sich Neuerungen. So wird für Erträge aus diesen Altanlagen, die ab 1. Januar 2018 anfallen, ein Freibetrag von 100.000 Euro gewährt. Sobald dieser aufgebraucht ist, unterliegen die Anteile dann wieder der regulären Besteuerung.

Bislang war es aus steuerlicher Sicht richtig, Altbestände unangetastet zu lassen, um die Besteuerung von Kursgewinnen zu vermeiden. Daran wird sich auch bis Ende 2017 und darüber hinaus - bis zum Verbrauch des Freibetrages - nichts ändern. Wir werden Sie im Laufe des nächsten Jahres ausführlich über die neuen Steuerregelungen und sich daraus ergebende Handlungsempfehlungen informieren.

Schon jetzt ist klar, dass mit diesen Änderungen der Vorteil komplett steuerfreier Erträge in alten Fondspolicen (DB VitaSkandia) weiter an Bedeutung gewinnt. Die Gestaltung mit langen Vertragslaufzeiten (optionale Regelungen) ist goldwert.

Für einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen laden Sie sich hier kostenlos die Broschüre Investmentsteuerreform Kompakt des Bundesverbands Investment herunter.


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