Finanzierung

Prolongationen

Wir betreuen Ihre Finanzierung während der gesamten Zinsfestschreibungszeit aktiv. Alle relevanten Daten zur Immobilie und Finanzierung werden in Ihre Vermögensbilanz integriert und sind jederzeit über unser Online-Portal abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt standardmäßig zum Jahresende, auf Wunsch aber auch zwischendurch. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Sondertilgungen und bieten gegebenenfalls Anpassungen der Tilgungssätze an, sofern Ihr Vertrag entsprechende Optionen vorsieht.

Ansprechpartner:innen

Tobias Stamm

Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung

Tobias Stamm

Unser Service

Sondertilgungen / Änderung von Tilgungssätzen

Wir unterstützen Sie bei Sondertilgungen. Zum einen formell mit den Informationen zum Prozedere von Sondertilgungen bei den verschiedenen Banken. Zum anderen inhaltlich durch einen Blick auf die Vermögenswerte, die für Sondertilgungen in Frage kommen.

Sehr flexible Gestaltungsmöglichkeiten bestehen bei Banken, die Anpassungen der Tilgungssätze während der Zinsfestschreibung bedingungsgemäß anbieten (z.B. ING). Während in den 2010er Jahren vornehmlich Erhöhungen von Tilgungssätzen in Betracht kamen, da die Erträge für Zinsanlagen sich Richtung Null entwickelt hatten, kommen seit 2023 auch Ermäßigungen von laufenden Tilgungssätzen in Frage. Bei Festgeldzinssätzen oberhalb 3 % und Darlehenszinsen von um die 1 % (in vielen Verträgen noch gegeben), rechnet sich das Ansparen bis zum nächsten Zinsbindungsablauf (oder für spätere Sondertilgungen) besser als die direkte Tilgung.

Prolongationen / Forward-Darlehen

Ab drei Jahren vor Ablauf der Zinsfestschreibung informieren wir über die Zinsentwicklung und berechnen auf Wunsch die aktuellen Konditionen für Prolongationen bzw. Forward-Darlehen.
Neben den Optionen, sich günstige Zinssätze durch Forward-Darlehen zu sichern, gibt es während der Zinsbindungsdauer im Einzelfall weitere Optimierungsansätze:

  • Vorzeitige Kündigung von Darlehen mit 15- oder 20-jähriger Zinsbindung gemäß BGB 10 Jahre und 6 Monate nach Vollauszahlung
  • Überprüfung von Darlehensverträgen auf fehlerhafte Widerrufsklauseln
  • Kapitalbeschaffung (auch für nicht wohnwirtschaftliche Zwecke)
  • Ablösung von Bauspardarlehen (jederzeit möglich)
  • Ablösung von KfW Darlehen (bei vielen Programmen möglich und trotz günstiger KfW Konditionen oft lohnend)
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Stamm Finanz

Tobias Stamm

Qualifikation

Volljurist
Versicherungskaufmann (IHK),
Finanzwirt (bbw)
Masterconsultant in finance (IOFC)
Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK)
Geprüfter Baufinanzierungsberater (Frankfurt School of Finance & Management)

Berufserfahrung

Finanzberater seit 2014 mit Zulassung als Versicherungsmakler seit 2015

Fachbereiche

Investment

Versicherungen

Immobilienfinanzierungen